Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Um den Anspruch auf Pflegegeld zu sichern und die Qualität der häuslichen Pflege zu gewährleisten, müssen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in gesetzlich festgelegten Intervallen eine Pflegeberatung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen. Diese Beratung (auch Pflichtberatung oder Beratungseinsatz genannt) unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige dabei, den Alltag bestmöglich zu gestalten. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse, sodass die Beratung für Pflegebedürftige kostenlos ist.
Fristen für die Beratung
- Pflegegrad 1: siehe unten
- Pflegegrad 2: halbjährlich
- Pflegegrad 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4: halbjährlich¹
- Pflegegrad 5: halbjährlich¹
Wichtig:
Die Pflegekasse kann Ihnen das Pflegegeld kürzen, wenn die Beratung nicht
durchgeführt wird!
Wir erinnern Sie natürlich gerne und immer rechtzeitig an Ihren nächsten Termin, damit es gar nicht erst zu Mahnungen durch die Pflegekasse kommt.
¹ Sie dürfen auch vierteljährlich, falls der Bedarf da ist.
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist kostenlos!
Von Beginn an gut beraten
Gerade wenn erstmals ein Pflegegrad bewilligt wird, stehen Betroffene und Angehörige vor vielen neuen Herausforderungen: Welche Leistungen stehen mir zu? Wie kann ich diese beantragen? Wo bekomme ich Hilfe?
Pflegegrad 1
Bereits mit Pflegegrad 1 steht Ihnen halbjährlich eine kostenlose Pflegeberatung zu. Außerdem stehen Ihnen der Entlastungsbetrag (131 €), Pflegehilfsmittel (42 €), ein Hausnotruf und sogar Zuschüsse zu Wohnraumanpassungen zu. Als unabhängige und zertifizierte Pflegeberaterin stehe ich Ihnen kompetent und empathisch zur Seite.
Termin vereinbaren
Gemeinsam vereinbaren wir einen Termin, um alles Wichtige für die Sicherung Ihres Pflegegeldanspruches besprechen.²
phone 02272 90 89 80 2 mail pflegeberatung@alloravita.de location_on Google Maps
Montag - Freitrag 09:00 - 15:00 Uhr
² Es gilt der Datenschutz zur Kontaktaufnahme.
Ich freue mich auf Ihren Anruf!


